Kauf-Szenarien

Zweitwohnsitz in Frankreich kaufen

Ein Zweitwohnsitz in Frankreich ist ein charmantes Projekt — und ein Thema mit vielen Fußnoten. Andere Steuerlogik, andere Nebenkosten, andere Verpflichtungen als beim Erstwohnsitz. Ein Überblick für deutsche Käufer.

7 Min. LesezeitAktualisiert: November 2025

Definition: Zweitwohnsitz (résidence secondaire)

Als Zweitwohnsitz gilt jede Wohneinheit, die nicht Hauptwohnsitz ist. Steuerlich wird das strikt getrennt behandelt. Für deutsche Käufer, die weiterhin in Deutschland gemeldet sind, ist die Immobilie in Frankreich meist eine résidence secondaire.

Laufende Steuern

  • ·Taxe foncière (Grundsteuer): einmal jährlich, abhängig von Kommune und Katasterwert
  • ·Taxe d'habitation: seit 2023 nur noch für Zweitwohnsitze — kommunal, teils mit Aufschlägen bis 60 % in angespannten Wohnungsmärkten
  • ·IFI (Impôt sur la fortune immobilière): ab einem Immobilienvermögen von 1,3 Mio. € in Frankreich, betrifft auch Nicht-Residente anteilig

Vermietung: was möglich ist

Kurzzeitvermietung (Airbnb & Co.) unterliegt in vielen Kommunen (Strasbourg, Colmar, Küstenorte, Paris) Registrierungspflicht und Obergrenzen. Klassische Vermietung ist möglich, muss aber in Frankreich versteuert werden — der französische Fiskus hat das erste Besteuerungsrecht, Deutschland rechnet an.

Laufende Kosten realistisch einplanen

  • ·Assurance habitation (auch bei Nichtbewohnung)
  • ·Strom-, Wasser- und Internet-Grundgebühren
  • ·Müllgebühren (taxe d'enlèvement des ordures ménagères)
  • ·Ggf. Copropriété-Beiträge (Wohnungseigentümergemeinschaft)
  • ·Wartung Heizung, Kamin, Klärgrube

Erbschaft und Nachfolge

Französisches Erbrecht greift bei Immobilien in Frankreich grundsätzlich immer (belegene Sache). Über die EU-Erbrechtsverordnung lässt sich das Erbstatut steuern. Erbschaftsteuer wird in Frankreich erhoben — mit anderen Freibeträgen als in Deutschland. Vor dem Kauf lohnt eine Beratung durch einen deutsch-französisch spezialisierten Steuerberater oder Notar.

Häufige Fragen

Fällt für einen Zweitwohnsitz in Frankreich Taxe d'habitation an?
Ja. Für Hauptwohnsitze ist sie abgeschafft, für Zweitwohnsitze bleibt sie bestehen — mit teils erheblichen kommunalen Aufschlägen.
Muss ich Mieteinnahmen in Frankreich versteuern?
Ja. Mieteinnahmen aus französischen Immobilien werden in Frankreich versteuert. Deutschland rechnet nach Doppelbesteuerungsabkommen an.
Brauche ich für Airbnb eine Genehmigung?
In vielen Städten ja: Registrierung bei der Mairie und teils Genehmigung. Verstöße werden zunehmend geahndet.
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